herzlich Willkommen auf der Webseite meiner
kinder- und jugendpsychotherapeutischen Praxis in Bergheim.
Ich benötige einmal im Quartal (4x im Jahr: Januar bis März; April bis Juni; Juli bis September; Oktober bis Dezember) die Versichertenkarte des Kindes/Jugendlichen.
Eine ärztliche Überweisung ist grundsätzlich nicht erforderlich.
Hier finden Sie/findest Du die notwendigen Informationen und Formulare, die für das Erstgespräch erforderlich sind.
Das Erstgespräch dient dem Kennenlernen und bietet eine erste Möglichkeit deine Probleme bzw. die Probleme Ihres Kindes zu schildern und eine fachliche Einschätzung sowie ggf. Empfehlungen zu weiteren Behandlungsschritten zu erhalten. Dieses dient zunächst der Orientierung und Abklärung, sichert aber noch keinen festen Therapieplatz. Ob es anschließend zu einer Therapie in meiner Praxis kommt, hängt von verschiedenen Faktoren ab.
Im Anschluss an das Erstgespräch können bis zu 4 weitere psychotherapeutische Sprechstunden durchgeführt werden, um einzuschätzen, ob eine Psychotherapie notwendig ist oder ob es um andere Maßnahmen geht. In diesen psychotherapeutischen Sprechstunden steht die Klärung des Therapiebedarfs im Vordergrund. Hierzu gehören eine sorgfältige biographische Anamnese und Diagnostik.
Mir ist es wichtig, dass Kinder und Jugendliche selber entscheiden können, ob sie sich bei mir wohlfühlen und die Therapie bei mir beginnen wollen. Eine vertrauensvolle Beziehung ist dazu die wichtigste Grundlage.
Wenn wir uns nach den psychotherapeutischen Sprechstunden gemeinsam für eine Therapie entscheiden, erläutere ich gerne die weiteren Schritte und begleite Sie/Dich bei der Antragstellung einer Kurz- oder Langzeittherapie bei der Krankenkasse. Hierzu gehört auch die Einholung eines ärztlichen Konsiliarberichts, der dem Ausschluss somatischer Ursachen für die psychische Symptomatik dient. Die Ausstellung übernimmt in der Regel Ihre/Deine Kinder-, Haus- oder Facharztpraxis.
Die Psychotherapie findet in der Regel 1x wöchentlich zu einem fest vereinbarten Termin in meiner Praxis statt. Jede Therapiesitzung dauert insgesamt 50 Minuten.
Die Gesamtdauer einer Psychotherapie kann sehr unterschiedlich sein und richtet sich nach den individuellen Problemen der Patient*innen.
Ich bitte um Verständnis, dass vereinbarte Termine spätestens 48 Stunden vorher abgesagt werden müssen.
Da es sich um eine Bestellpraxis handelt, können kurzfristig abgesagte Termine in der Regel nicht wieder vergeben werden und die finanziellen Einbußen somit nicht aufgefangen werden. Ich behalte mir daher vor, nicht rechtzeitig abgesagte oder nicht eingehaltene Termine in Anlehnung an die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) in Rechnung zu stellen.
Sollte der/die Patient*in akut erkranken, besteht natürlich die Möglichkeit einer kurzfristigen Absage. In diesem Fall bitte ich um die zeitnahe Nachreichung eines ärztliches Attest, damit ich von einer Rechnung absehen kann.
Ihre/Deine Daten werden streng vertraulich behandelt und unterliegen der Schweigepflicht. Ohne Ihre/Deine ausdrückliche Erlaubnis in Form einer Schweigepflichtentbindung darf ich die Daten nicht weitergeben. Auch diese Erlaubnis kann Ihrerseits/Deinerseits jederzeit widerrufen werden. Weitere Informationen zu diesem Thema können unter dem Link „Datenschutz“ entnommen werden.
Gesetzliche Krankenversicherungen: Die gesetzlichen Krankenkassen tragen die Kosten für das Erstgespräch sowie die weiteren Kennenlernstunden (Sprechstunden und Probatorische Sitzungen). Eine daran anschließende Therapie beantragen wir gerne gemeinsam. Nach schriftlicher Zusage übernimmt die gesetzliche Krankenversicherung die Kosten hierfür ebenfalls in vollem Umfang.
Private Krankenversicherungen & Beihilfe: Die Abrechnung richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Ob und in welcher Höhe die psychotherapeutischen Leistungen von Ihrer Versicherung erstattet werden, hängt vom individuellen Versicherungsvertrag ab. Daher möchte ich Sie bitten, vor Therapiebeginn eine Anfrage an Ihren Versicherer / Ihre Beihilfestelle zu stellen.
Selbstzahler: Möchten Sie die Therapiekosten selber übernehmen, richtet sich das Honorar ebenfalls nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Grundsätzlich ja, insbesondere dann, wenn die Sorgeberechtigten getrennt leben und das gemeinsame Sorgerecht ausüben. Ab 15 Jahren können Jugendliche auch ohne Einwilligung der Eltern eine Therapie beginnen.
Die Verhaltenstherapie geht davon aus, dass psychische Beschwerden das Ergebnis von bewussten und nicht bewussten Lernprozessen sind. Zu Beginn der Behandlung wird gemeinsam mit dem/der Patient*in erarbeitet, welche Bedingungen seiner/ihrer Lebensgeschichte und seiner/ihrer aktuellen Lebenssituation zur Entstehung und Aufrechterhaltung der psychischen Probleme beigetragen haben und weiter wirksam sind. Auf dieser Grundlage werden gemeinsam die Therapieziele und der Behandlungsplan festgelegt. In der Verhaltenstherapie wird der/die Patient*in zur aktiven Veränderung seines/ihres Handelns, Denkens und Fühlens motiviert und angeleitet. Dabei werden die bereits vorhandenen Stärken und Fähigkeiten herausgearbeitet und für den Veränderungsprozess nutzbar gemacht.